Mal so nebenbei bemerkt: Ich bin jetzt auch ein Laird bzw. Lord.
Zu meiner Hochzeit wollte ich meine Frau mit etwas Besonderem überraschen. So kaufte ich in Schottland ein (kleines) Grundstück.
Eigentlich deren drei, eins in Glencoe, eins in Lochaber und eins in Kerry.
Was mich nun berechtigt, den Titel "Laird" oder Englisch "Lord" und meine Frau "Laird" oder Englisch "Lady" zu tragen - weil: schottische Landbesitzer das dürfen, unabhängig von der Größe des Grundstückes.
Klar handelt es sich dabei nicht um einen Adelstitel.
Aber immerhin handelt es sich um ein körperliches Erbgut. Also, dies ist ein vererbbares Eigentum mit einer explizierten Bindung an das entsprechende physische Land. Es kann daher weder verkauft noch gekauft werden, ohne das Land zu verkaufen oder zu kaufen.
Fazit: irgendjemand wird Land und "Titel" mal erben, wenn ich nicht mehr bin.
Für interessierte: dahinter steckt eine originelle Naturschutzidee.
Nähere Informationen: Highland titles (https://www.highlandtitles.com)